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Die Asche des Verstorbenen kann direkt in die Erde beigesetzt werden, oder sie kann mit einer zersetzbaren Urne bestattet werden. (Für zersetzbare Urnen schauen Sie in unserem Link www.artpeter.at nach, Beispiele solcher Urnen weiter unten.) Damit ist die Kremation als Bestattungsart zwingend. Die Ruhefrist der Grabstätte ist unbeschränkt. Die Asche wird mit einem maximalen Abstand von 1 Meter von der Gedenk-Pflanze entfernt beigesetzt. Nach der Beisetztung der Asche wird die Oeffnung mit Walderde und Laub wieder zugedeckt.
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Es sind keine sichtbaren Zeichen der Bestattungen zu erkennen. Es dürfen keine Schilder, Fotos, Blumen und andere Gegenstände platziert werden. Ausser Figuren und Bänke aus naturbelassenen, einheimischen Holz. Die allgemeine Pflege des Waldes obliegt der Bergwald GmbH, die für eine natürliche Pflege des Waldes besorgt ist. Bei Schäden aus Einwirkung von Naturgewalten (wie Stürme, Niederschläge und Blitzschlag), bei Erkrankung oder anderer Gefahr, werden die beschädigten Gedenkpflanzen mit einem neuen Baum der gleichen Art ersetzt.
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